Keine MPU unter 1,6 Promille – BVerwG Urteil vom 06.04.2017
anwalt.de Es ist unzulässig, alleine wegen der Trunkenheitsfahrt, die Gegenstand des Strafverfahrens war, die Beibringung eines MPU Gutachtens im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu fordern. Vielmehr müssen dann noch zusätzlich weitere Umstände … |
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