BVerwG: keine 1,6 Promille = keine MPU
anwalt.de Bei einem vorausgegangenen Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt sieht § 13 FeV eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor, wenn bei der vorausgegangenen Trunkenheitsfahrt eine BAK von mindestens 1,6 … |
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