Grundsätzlich keine MPU unter 1,6 Promille
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Anders kann es aber liegen, wenn aus Sicht der Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Hier ist die Anforderung einer MPU eine Frage des Einzelfalls und bedarf sorgfältiger Prüfung.

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