In der Regel kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu
• Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen.
• Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr.
• Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr 6 (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille).
• Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen.
• Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte).
• Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
• Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.
Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern zum Beispiel auch Fahrräder.
Hallo. Mit 1.36 promille und keine punkte , 7 jahre fuhreschein und erste mal in so situation..sollte ich das test machen ?ich bin ausländer..danke
Hallo, wurde bei Ihnen denn eine MPU bereits angeordnet? Der Promillewert alleine sagt nur wenig darüber aus, wie intensiv man sich für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorbereiten muss. Gerne helfen wir Ihnen weiter, am besten Sie rufen uns einfach unter der Telefonnummer 02831/978 5412 an. Die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos für Sie!