Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Mensch ohne gravierende Behinderungen zum Führen eines Kfz geeignet ist. Festgehalten ist dies in § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG): „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist,

Für Kunden aus ganz Deutschland:

Jetzt auch nur Online per Webcam / Telefon!