Keine MPU bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille
anwalt.de Nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille und Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren darf die Verwaltungsbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht allein wegen dieser … |
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