Die MPU Gebühren ergeben sich aus der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gem. der letzten veröffentlichten Fassung im Bundesgesetzblatt. Sie richten sich nach Umfang und Aufwand der jeweiligen Untersuchung. So kostet eine MPU wegen Drogen am Steuer mehr als eine MPU wegen eines Verkehrsverstößes.

Die Daten liegen einer Gebührenverordnung zu Grunde, die bundesweit einheitlich ist, Abweichungen sind innerhalb der Härte eines Falles möglich. Neben der Prüfungskosten, fallen je nach MPU-Art Kosten für Analysen und Beratung an. Wir berechnen Beratungskosten individuell und nicht pro Stunde.  Außerdem keine Gruppenkurse, sondern Einzelgespräche!

Es gelten folgende Kosten:

  • MPU wegen einer oder mehrerer Alkohol Auffälligkeiten:
    383,18 €
  • MPU wegen Punkten im Straßenverkehr (ohne Auffälligkeiten):
    332,01 €
  • MPU wegen Alkoholauffälligkeit und Punkten im Straßenverkehr:
    546,21 €
  • MPU wegen Drogenauffälligkeit:
    335,50 €
  • MPU wegen Straftat/en:
    332,01 €
  • MPU wegen Drogenauffälligkeit und Punkten:
    698,53 €
  • MPU wegen Drogen und Alkoholauffälligkeit:
    724,12 €
  • MPU wegen körperlicher und geistige Mängel (inkl. Altersbewerber):
    222,72 €
  • MPU wegen Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung: 240,12 €
  • MPU wegen neurologisch- psychiatrischer Mängel:
    314,36 €

Quelle: TÜV Rheinland

Was kostet eine MPU?
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