Keine Entziehung bei einmaligem Cannabiskonsum ohne vorherige MPU!
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Insoweit erachte man den Ausgang des Widerspruchsverfahrens als offen und halte es für vertretbar, den Antragssteller unter den angeordneten Auflagen, nämlich der Beibringung eines MPU-Gutachtens sowie der Einreichung von Screening-Ergebnissen …

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